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Promotion? Wechsel nicht verschlafen!

Krankenversicherung ab 52 EUR im Monat


Studententarif auch in der Promotion

In der PKV bist Du trotz Stipendium als Promotionsstudent günstig versichert!

Krankenversicherung im Promotionsstudium

Wenn Du als Promotionsstudent ein Stipendium erhältst, richtet sich Dein Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Höhe des Stipendiums (ca. 15 %). So kommen schnell Beiträge um 200 Euro monatlich zustande.

Das geht auch günstiger! Die Studententarife in der privaten Krankenversicherung gelten auch für Promotionsstudenten - unabhängig von der Höhe des Stipendiums. So kommst Du auch als Doktorand in den Genuss einer günstigen Krankenversicherung ab 52 Euro monatlich.

Wann kann ich wechseln?

Sobald Deine Krankenversicherung Deinen Beitrag erhöht, hast Du ein sofortiges Kündigungsrecht. Danach ist der Wechsel mit einer Frist von 2 Monaten möglich.


Darum ist ein Wechsel sinnvoll

Wenn Du als Student gesetzlich versichert bist, erhöht sich Dein Beitrag zum Ende des Semesters, in dem Du 30 Jahre alt wirst. Nun solltest Du aktiv werden, um auch künftig einen günstigen Studententarif nutzen zu können.

Bessere Leistungen

Die private Krankenversicherung bietet Dir während Deiner Promotion bessere Leistungen als die GKV - und dies zugleich bei einem deutlich günstigeren Monatsbeitrag dank des Studententarifs, der Doktoranden nur in der PKV zur Verfügung steht. So bist Du bereits ab 52 Euro krankenversichert.

Freiheit nach dem Studium

Nach Abschluss Deines Studiums endet der Studententarif in der PKV automatisch und Du wechselst zurück in die gesetzliche Krankenversicherung - außer Du machst Dich selbstständig oder Dein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Dann kannst Du zwischen GKV und PKV wählen.

Kinderleichter Wechsel

Mit Aufnahme des Promotionsstudiums besteht kein Anspruch mehr auf den Studententarif in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab diesem Moment hast Du ein außerordentliches Kündigungsrecht. Auch danach ist ein Wechsel in die PKV mit einer Frist von 2 Monaten jederzeit möglich.

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